Dieser Beitrag beschreibt die Historisierung von Daten in der Versicherungswirtschaft. Dort müssen vergangenheitsbezogenen Vertragsänderungen z. B. für die Prüfung von Deckungsansprüchen bei Schadenmeldungen herangezogen werden. Zu diesem Zweck muss der rechtliche Stand der Bestandsdaten zu einem beliebigen Zeitpunkt wiederhergestellt werden können.
Dieses Festhalten der zeitlichen Entwicklung der Daten wird auch temporale Datenhaltung genannt.
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